Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf Dynamic Projection Institute, 1010 Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf Dynamic Projection Institute
1. Geltung, Anwendungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Dynamic Projection Institute Herstellungs- und Vertriebs GmbH, Josef Schleps Straße 5, Halle A04 2104 Spillern, Österreich, nachfolgend kurz DPI genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese AGB gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch DPI. Die AGB sind unter dem Link „AGB“ auf der website von DPI abrufbar. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Vertragspartners (in der Folge: „Kunde“) sind – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – nicht Vertragsinhalt und werden auch nicht durch unser Stillschweigen oder durch unsere Lieferung anerkannt.

2. Vertragsabschluss
Art und Umfang der von DPI zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des geschlossenen Vertrages. Es gilt das zuletzt datierte Angebot. Die Anbote von DPI sind freibleibend, eine rechtliche Bindung seitens DPI tritt erst bei Vertragsabschluss ein. Dieser erfolgt, wenn die vom Kunden gegengezeichnete Auftragsbestätigung bei DPI eingelangt ist, spätestens jedoch durch Annahme unserer Lieferung oder Leistung. Erklärungen, Auskünfte, Beratungen und mündliche Vereinbarungen jeder Art werden erst durch schriftliche Bestätigung durch DPI verbindlich. Mündliche, durch Mitarbeiter von DPI geschlossene Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch DPI wirksam. Unsere AGB gelten – soweit in dem betreffenden Vertrag über die Hauptleistung nicht anderes vereinbart wird – auch für alle künftigen Aufträge des Kunden, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug nehmen.


3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Angaben in den Preislisten von DPI sind freibleibend und unverbindlich und können ohne vorhergehende Ankündigung jederzeit geändert werden. Druckfehler sind vorbehalten. Die von DPI genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die entstehenden Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung trägt, wenn nicht anders vereinbart, der Kunde. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an DPI oder auf ein von DPI angegebenes Bankkonto erfolgen. Zahlungen auf unser Bankkonto gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf diesem als geleistet. Rechnungen von DPI sind, wenn nicht anders vereinbart sofort fällig. Jedenfalls gilt das vereinbarte Zahlungsziel, ab dem Rechnungsdatum gerechnet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nachbestellungen werden wie neue Aufträge gehandhabt, abgerechnet und sind nicht in eventuell vereinbarten Pauschalbeträgen enthalten. DPI ist berechtigt, seine Forderungen und Rechte aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag gemäß § 1392ff des ABGB auch mehrfach abzutreten. Die Aufrechnung gemäß § 1168 ABGB ist ausgeschlossen.

4. Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Verzuges verpflichtet sich der Kunde, die DPI entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Ist der Kunde Unternehmer ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. DPI verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so verliert der Kunde seine Einziehungsbefugnis und wir können verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Entzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DPI.

6. Versand und Gefahrübergang
Bei Versendung der Ware liefern wir nach unserer Wahl entweder per Paketdienst, Post, Bahn oder Spedition. Es können auch Teillieferungen durchgeführt werden. Bei Versand per Nachnahme sind wir berechtigt, entsprechende Versicherungen auf Kosten des Kundes abzuschließen. Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen gelten als Ungefährangaben, es sei denn, der Liefertermin ist fix vereinbart. Die Lieferfrist beginnt entweder mit dem Datum der Auftragsbestätigung, dem Datum der Erfüllung und Nachweis der dem Kunde obliegenden Voraussetzungen oder Erfüllung einer von diesem zu erbringenden Bedingung(en), je nachdem, was am spätesten eintritt. Lieferzeiten gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder unabwendbarer oder von DPI nicht beeinflussbarer Umstände, etwa höherer Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen beim Zulieferer, die auf den genannten Umständen beruhen. Wird eine Lieferung oder Leistung ganz oder zum Teil unmöglich, ist DPI berechtigt, ganz oder zum Teil vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist DPI nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür DPI eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Daneben ist DPI berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Zur Erbringung der vereinbarten Leistung ist DPI erst dann verpflichtet, wenn der Kunde allfällig vereinbarten Verpflichtungen zu Leistungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist; dies betrifft insbesondere Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Kunden oder die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung DPI verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandkosten für leihweise zur Verfügung gestellte Muster trägt der Kunde. Die Muster bleiben im Eigentum von DPI. Zustellungen von DPI an den Kunden erfolgen an die vom Kunde zuletzt bekannt gegebene Anschrift. Der Kunde ist verpflichtet, DPI Änderungen der Lieferadresse rechtzeitig bekannt zu geben, da widrigenfalls Zustellungen an der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.

7. Rücksendung, Umtausch
Bei berechtigten Beanstandungen ist vor der Rücksendung der Versandweg mit DPI abzusprechen. DPI behält sich die Reparatur vor Ort vor. DPI nimmt unfrei oder per Nachnahme an DPI gesandte Ware grundsätzlich nicht an. Wurde ein Produkt einem Kunden zur Ansicht überlassen, so muss dieses bei fehlender Rückgabevereinbarung 14 Tage nach Erhalt uns wieder zur Verfügung stehen. Die Absendung vor dem Rückgabetermin genügt in diesem Fall nicht. Anfallende Transportkosten trägt der Kunde. Im Falle, dass das Gerät beschädigt wurde, verpflichtet dies den Kunden zum Kauf. Für Waren, die per Versand bestellt und nicht ausprobiert werden können, gewährt DPI wir 7 Tage Umtauschrecht ab Erhalt der Ware an der vom Kunden gewünschten Lieferadresse. Die Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Software und Lampen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Umtausch ist, dass die Ware in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung und unter Angabe der Rechnungs-, bzw. Lieferscheinnummer zurückgesandt wird. Die Rücksendung muss frei Haus erfolgen. Sollte der Kunde keinen sofortigen Umtausch gegen andere Ware wünschen, erhält er eine Gutschrift über den wahren Warenwert. Die Gutschrift muss innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ausstellung eingelöst werden.

8. Rücktritt vom Vertrag
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist DPI zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat DPI bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DPI von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

9. Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert DPI nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Berechtigte Gewährleistungsansprüche werden nach Wahl von DPI durch Verbesserung, kostenlosen Austausch, Gutschrift gegen Rücknahme der mangelhaften Vertragsgegenstände oder Preisminderung befriedigt. Bei festgestelltem Mangel ist entsprechend der Anweisungen von DPI vorzugehen. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für DPI mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sofern nicht eine längere Dauer gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. Der Sachmangel muss auf einen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen sein. Die Feststellung solcher Mängel ist unverzüglich schriftlich an DPI zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, unverzüglich jedoch in vorangehender Absprache über die Art der Beförderung, an DPI zu übersenden. Die dabei anfallenden Transportkosten gehen zur Gänze zu Lasten des Kunden. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunde oder einem Dritten verändert, nachbearbeitet, repariert oder sonst beeinträchtigt wurde. Technische Berechnungen, Konstruktionen, Unterlagen und Ausschreibungsunterlagen, die von DPI im Rahmen des Kundenservices für den Kunden erstellt wurden sind vom Kunden in jeder Hinsicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Jede Haftung oder Gewährleistung seitens DPI ist ausgeschlossen. Eine weiterreichende Gewährleistung als für die gelieferte Ware selbst ist ausgeschlossen. Werden mehrere nicht zusammengehörige Gegenstände geliefert, so berechtigt der Mangel an einem der Gegenstände nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Die vorstehenden Regelungen dieser Bedingungen gelten nicht für ungeprüfte Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Für Fremdsoftware gelten die Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen in Folge externer Einflüsse (wie zum Beispiel die Verwendung nicht autorisierter Datenträger oder Eingriffe Dritter). Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten/Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine solche Verbindung auftreten. Jede darüber hinaus gehende Haftung, außer für den Fall groben Verschuldens ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine Haftung für Vermögensschäden und Folgeschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber Kunden, mittelbare Schäden sowie Schäden an aufgezeichneten Daten ausgeschlossen. Schadenersatz kann gefordert werden, wenn ein Verschulden eines Mangels seitens DPI vorliegt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, das der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10.Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem österreichischen Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bzw. das Bezirksgericht für Handelssachen Wien und im Gerichtshofverfahren das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bzw. das Handelsgericht Wien zuständig.

11. Allgemeines
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der obigen Bestimmungen – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Anwendung kommen, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Soweit und solange eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht, tritt an ihre Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vorschrift die entsprechende gesetzliche Regelung. Weiters berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame, undurchführbare oder fehlende Bestimmungen werden durch erlaubte Bestimmungen ersetzt, deren Inhalt dem am nächsten kommt den die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bei Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten.